Die Untersuchung zeigt, dass fuer den Eintritt der Vertretungswirkungen die Vertretungsmacht und nicht die Vertretungsbefugnis massgeblich ist. Bei der Bestimmung der Vertretungsmacht ist im Wege der Auslegung zu beruecksichtigen, dass BGB-Vollmacht und Prokura Formen gewillkuerter Vertretungsmacht sind. Demgemaess schraenkt die erkennbare Pflichtenbindung die Vertretungsmacht ein. Zudem fuehrt die Erloeschensvorschrift dazu, dass sich die Vertretungsmacht grundsaetzlich der Vertretungsbefugnis anpasst und nur zugunsten schutzwuerdiger Dritter fortbesteht. Bei der Prokura ist jedoch durch einige Sonderregeln ein erhoehter Verkehrsschutz gegeben. Die so bestimmte Vertretungsmacht bedarf keiner Korrektur mittels einer der Lehren vom sogenannten Missbrauch der Vertretungsmacht.
ISBN: | 9783631427170 |
Publication date: | 1st July 1990 |
Author: | Christoph Tietz |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 333 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Jurisprudence and general issues Private or civil law: general Commercial law |