Mit dem Beitritt der Ukraine (1995) und Russlands (1996) zum Europarat haben sich beide Staaten verpflichtet, die Bestimmungen der Europaeischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die grundlegenden Urteile des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR) zu achten. In der Ukraine und in Russland ist die gesetzgebende und administrative Praxis von politischen und ideologischen Faktoren, Maengeln der politischen und rechtlichen Kultur in der Gesellschaft und vom Fehlen der Tradition und Erfahrung des Schutzes des Privateigentums stark gepraegt. Diese Bedingungen fuehren dazu, dass in der ukrainischen und der russischen Gesetzgebung Bestimmungen existieren, die zwar nach ihrem Wortlaut mit dem Inhalt des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK uebereinstimmen, die jedoch in ihrer Anwendung nicht den Anforderungen, die der EGMR in seiner staendigen Rechtsprechung aufstellt, genuegen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, inwieweit die Regelung des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK schon die russische und ukrainische Rechtsordnung in der Praxis gepraegt und durchdrungen hat. Das Buch will Wege fuer die kuenftige Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung aufzeigen.
ISBN: | 9783631566732 |
Publication date: | 12th April 2007 |
Author: | Natalya Moshnyagul |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 502 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Jurisprudence and general issues Comparative law International law |