Die sich aus der Insolvenzordnung (InsO) fuer das Mobilien-Leasing ergebenden Konsequenzen loesten bereits weit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1999 grosse Unruhe aus. Die im Jahre 1994 verabschiedete Insolvenzordnung unterwarf zunaechst Mobilienleasingvertraege dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 Abs. 1. Es wurde befuerchtet, dass die Leasingforderungen daher mit Eroeffnung des Insolvenzverfahrens erloschen waeren. Eine Vorausabtretung von Leasingforderungen waere danach wirkungslos gewesen. Der Gesetzgeber verabschiedete aber noch vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung eine Korrektur, die mit der Anfuegung des § 108 Abs. 1 Satz 2 InsO auch kuenftig die insolvenzfeste Refinanzierung von Leasingvertraegen ermoeglichen sollte. Der Verfasser geht der Frage nach, ob diese Korrektur einerseits notwendig war und ob damit andererseits die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasinggebers tatsaechlich sichergestellt ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass zwar die Wirksamkeit der Vorausabtretung von Leasingraten sichergestellt wurde, andererseits aber eine Reihe neuer Problemfelder geschaffen wurde, die zukuenftig noch erhebliche Schwierigkeiten erwarten lassen.
ISBN: | 9783631346761 |
Publication date: | 1st May 1999 |
Author: | Karsten Bornholdt |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 202 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Banking Budgeting and financial management Private or civil law: general Commercial law |