Die durch § 314 ZPO geregelte Beurkundungsfunktion des Urteilstatbestandes wird bislang von Rechtsprechung und Literatur im Sinne einer nicht nur positiven, sondern auch negativen Beweiskraft verstanden. Danach gilt Parteivorbringen, ueber das der Tatbestand schweigt, selbst dann als nicht vorgetragen, wenn es aus eingereichten und bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftsaetzen festzustellen ist. Fuer die Parteien fuehrt dies zu Nachteilen, die mit dem Gebot effektiver Gewaehrung rechtlichen Gehoers kollidieren. Nachdem sich die Struktur des Zivilprozesses im Zuge der Novellengesetzgebung von einem rein muendlichen zu einem gemischt muendlich/schriftlichen Verfahren gewandelt hat, ist aber auch das tradierte Verstaendnis des § 314 ZPO aufzugeben und durch die Annahme einer kumulativen Beurkundung des Parteivorbringens durch Tatbestand und Schriftsaetze zu ersetzen. Das Ergebnis der Neuinterpretation ist fuer Faelle divergierender Darstellung in Tatbestand und Akteninhalt dahin zu praezisieren, dass das im Vergleich weitergehende Vorbringen massgeblich sein muss. Schliesslich erlaubt ein geaendertes Verstaendnis des § 314 ZPO auch die Klaerung offener Fragen der forensischen Praxis.
ISBN: | 9783631346051 |
Publication date: | 1st March 1999 |
Author: | Reinhard Gaier |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 246 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
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